Fernau Präzisionstechnik GmbH
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Fernau Präzisionstechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Vertragsdurchführung und Änderungen
• Nach Auftragserteilung sind Änderungen an technischen Zeichnungen, Spezifikationen oder sonstigen produktionsrelevanten Unterlagen durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
• Änderungswünsche nach Auftragserteilung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers und können zu gesonderten Kosten und verlängerten Lieferzeiten führen.
• Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Zeichnungen, Freigaben oder Informationen) nicht rechtzeitig
erbringt.
• Bei Sonderanfertigungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung. Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
• Stornierungen von erteilten Aufträgen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand und den bereits entstandenen Aufwendungen.
• Eine produktionsbedingte Mengentoleranz von ± 10 % zulässig und gilt als vertragsgemäß. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen gelieferten Stückzahl
4. Leistungsumfang und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und haftet für die Leistungserbringung durch Subunternehmer im Rahmen dieser AGB.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
• Alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
• Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
• Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
• Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
• Stornierungen durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung angemessener Stornokosten.
6. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
• Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart.
• Der Auftragnehmer bemüht sich um fristgerechte Lieferung, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
• Lieferung erfolgt ab Werk (EXW). Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware am Werk des Auftragnehmers auf den Auftraggeber über – unabhängig davon, ob der Transport durch den Auftragnehmer
organisiert wird.
• Folgekosten aufgrund verspäteter Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7. Wareneingangskontrolle und Mängelrüge
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.
• Offensichtliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen.
• Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
• Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.
9. Gewährleistung
• Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
• Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
• Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
• Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen von Ziffer 10.
10. Haftung
• Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.
• Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
• Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
• Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Höhere Gewalt („Force Majeure“)
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.
12. Technische Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen des technischen Fortschritts konstruktive oder produktionstechnische Änderungen vorzunehmen, sofern diese keine Einschränkungen der vereinbarten Funktionalität oder Qualität darstellen.
13. Schutz geistigen Eigentums
Technische Unterlagen, Zeichnungen, Konstruktionen und Verfahren des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder verwendet, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
14. Exportkontrolle
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße des Auftraggebers gegen nationale oder internationale Exportbestimmungen.
15. Verjährung sonstiger Ansprüche
Ansprüche des Auftraggebers, die nicht der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
16. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
18. Vertragssprache und Kommunikation
Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19. Gerichtsstand und Rechtswahl
• Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
• Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
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